20.07.2010

Urteil erleichtert auch Beginn künstlicher Ernährung

Nürnberg – Einen unverkrampfteren Umgang beim Einsatz künstlicher Ernährung erhofft sich der neugewählte Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), Professor Dr. Cornel Sieber, Nürnberg, nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofs. Mit seinem Urteil habe der Gerichtshof nämlich klar gemacht, dass eine einmal eingeleitete künstliche Ernährung auch wieder abgebrochen werden kann, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Das Urteil biete dem Arzt, vor allem aber Patienten und Angehörigen, damit nicht nur Rechtssicherheit für sein Handeln am Ende des Lebens. Es erleichtere im Umkehrschluss aber auch die Entscheidung, rechtzeitig mit künstlicher Ernährung zu beginnen.

Genau hier seien immer wieder Defizite zu beklagen. Aus ethischen Bedenken würde oft zu lange mit dem Beginn der künstlichen Ernährung gewartet, hatte der Nürnberger Geriater bereits auf einem Ethik-Symposium des Diätverbands in Leipzig beklagt. Gerade Angehörige fürchteten, mit der Zustimmung zur enteralen Ernährung einen langwierigen, den Patienten belastenden Prozess einzuleiten. Damit werde oft der Zeitpunkt verpasst, bei dem eine solche Maßnahme Genesung oder Lebensqualität noch hätte verbessern können. „Wenn zu lange gewartet wird, sind Schädigungen meist irreversibel und es entsteht oft erst die Situation, in der sich die Frage nach Abbruch oder Beibehaltung der künstlichen Ernährung stellt.“

Sieber setzt sich daher für einen frühzeitigen Beginn der Ernährungstherapie ein: „Die Behandlung sollte früh und nicht wie leider aktuell oft zu spät beginnen. Bislang ist es eher so, dass am Lebensende zu lange an der künstlichen Ernährung festgehalten wird, obwohl dies in weit fortgeschrittenen Krankheitsstadien oft mehr Belastung als Nutzen für den Patienten bedeutet.“

Der Lehrstuhlinhaber für Geriatrie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Chefarzt an der Klinik für Geriatrie am Klinikum Nürnberg verweist auf die Leitlinien der DGEM, die eine abgestufte Therapie vorsehen. Die Therapie beginnt mit einem individuellen Ernährungsplan sowie der Anreichung der normalen Kost: Hinzu kommen die geduldige Zuwendung zum Kranken, die Zubereitung häufiger, kleiner Portionen, die Anreichungen von Speisen und Getränken, die zusätzliche Gabe von Trinknahrung. Enterale und seltener parenterale Ernährung bilden erst die letzte Stufe dieses Ernährungsschemas.

Download: Pressemitteilung 07/2010

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