Sondennahrungen

Sondennahrungen sind vollbilanzierte Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten), die als einzige Nahrungsquelle zur Ernährung über die Sonde bestimmt sind. Sie sind flüssige Produkte oder pulverförmig zur Zubereitung mit Flüssigkeiten. Die Gabe der Nahrung erfolgt in den Magen-Darm-Trakt über eine Ernährungssonde. Sie kann beispielsweise aufgrund des Verlustes des Kau- und Schluckvermögens, bei einer Funktionsstörung des Darms und/oder hohem Nährstoffbedarf z .B. bei Schlaganfall, Kurzdarmsyndrom, Krebs oder Mukoviszidose erforderlich sein.

Patienten können Sondennahrung zeitlich befristet (z. B. über eine nasogastrische Sonde oder unter bestimmten Bedingungen lebenslang z. B. über eine perkutane endoskopische Gastrostomie) erhalten. Die Ernährungsschemata variieren je nach Bedarf des Patienten. Sondennahrung wird in Fachkreisen auch als enterale Ernährung bezeichnet und fällt – im Gegensatz zur parenteralen Ernährung, die dem Arzneimittelrecht unterliegt – unter das Lebensmittelrecht.