Stellungnahme des DIÄTVERBANDes zur WHO-Resolution

„Regulating the digital marketing of breast-milk substitutes“

Bonn, 28. Mai 2025 – Am 26. Mai 2025 hat die 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA) eine Resolution zur „Regulierung des digitalen Marketings von Muttermilchersatzprodukten“ verabschiedet. Der DIÄTVERBAND unterstützt zwar grundsätzlich das übergeordnete Ziel dieser Resolution: die Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens von Säuglingen und Kleinkindern sowie die Förderung des Stillens, nicht aber den von der WHO eingeschlagenen Weg. Die WHO strebt ein umfassendes Kommunikationsverbot zu einem Produkt an, welches für die Ernährung von Säuglingen alternativlos ist, wenn diese nicht durch die immer vorzugswürdige Muttermilch ernährt werden können. Diesen Ansatz sieht der DIÄTVERBAND als außerordentlich kritisch an. Gleiches gilt für das Anliegen der WHO, sämtliche Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr als Muttermilchersatz anzusehen und die kommerzielle Kommunikation für diese zukünftig weitaus strenger zu regulieren, als dies für verschreibungspflichtige Arzneimittel der Fall ist.

1. Rechtlicher Rahmen in Deutschland und der EU
Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrungen sind sich ihrer Verantwortung für eine gesunde Ernährung der Kinder dieser sensiblen Altersgruppe bewusst. Sämtliche Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder entsprechen den strengen gesetzlichen Anforderungen der europäischen und nationalen Gesetzgebung. Diese umfassen z.B. für Säuglingsmilchnahrungen: zulässige Werbeformen (einschließlich digitaler Medien), klare Vorgaben zur Zusammensetzung und Sicherheit der Produkte sowie umfassende Anforderungen an Produktinformationen.

2. Säuglingsanfangsnahrung als medizinisch anerkannte Alternative
Die WHO-Resolution erkennt in ihrer aktuellen Fassung nur unzureichend an, dass sog. „Formulanahrung“ bzw. Säuglingsanfangsnahrung die einzige sichere und ernährungsphysiologisch angemessene Alternative darstellt, wenn das Stillen nicht möglich ist.

3. Informationszugang und Elternautonomie
Verantwortungsvolle Elternschaft erfordert Zugang zu wissenschaftlich fundierten Informationen – auch über Muttermilchersatzprodukte. Einschränkungen im digitalen Raum müssen differenziert gestaltet sein, um das Recht der Eltern auf informierte Entscheidungen nicht zu untergraben.

4. Wissenschaftlicher Austausch
Ein konstruktiver, wissenschaftsbasierter Dialog zwischen Industrie, Forschung, Fachgesellschaften und Behörden ist unerlässlich. Hersteller tragen Verantwortung, auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse hochwertige Produkte zu entwickeln.

5. Mehrwert durch branchenspezifische Selbstverpflichtung
Der DIÄTVERBAND unterstützt hohe ethische Standards durch branchenspezifische Verhaltenskodizes, die Transparenz und Verbraucherschutz fördern.

6. Appell für einen realitätsnahen Ansatz
Die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern ist komplex. Der DIÄTVERBAND setzt sich für einen realitätsnahen Ansatz ein, der verschiedene Lebenssituationen wie Stillen, Teilstillen oder Säuglingsanfangsnahrung berücksichtigt.

Der DIÄTVERBAND begrüßt zwar die internationale Zielrichtung der WHO-Resolution, die die Förderung des Stillens in den Vordergrund stellt, warnt jedoch vor pauschalen Einschränkungen im digitalen Raum. Eine ausgewogene Regulierung muss Elternrechte, Produktsicherheit und wissenschaftsbasierte Kommunikation miteinander in Einklang bringen.

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Download: Stellungnahme des DIÄTVERBANDes

Quelle: Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (DIÄTVERBAND) e.V. http://www.diaetverband.de

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