Historie

Der DIÄTVERBAND wurde, zeitgleich mit dem Entstehen der Demokratie im westlichen Teil Deutschlands, im Jahr 1948 gegründet. Dies war nicht nur eine Zeit des politischen Neubeginns, sondern es bedeutete auch das Ende von Mangel und geringer Auswahl an Nahrungsmitteln. Seit dieser Zeit bestimmen hohe Qualität und Vielfalt das Lebensmittelangebot, aber auch die stetige Weiterentwicklung der an Lebensmittel zu stellenden rechtlichen Anforderungen. Die im Grundsatz bestehenden rechtlichen Vorgaben für spezielle Lebensmittel – ehemals diätetische Lebensmittel - zeichnen sich durch die Besonderheit aus, dass sie den Stand der wissen-schaftlichen und ernährungsmedizinischen Erkenntnisse widerspiegeln und deren Anwendung sicherstellen. Mit anderen Worten: das bisherige Diätrecht ist nichts anderes als die Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis. Entsprechend häufig wurden die einschlägigen Vorschriften an den jeweils aktuellen Stand des Wissens angeglichen, zuletzt am 13. Juli 2017.

Der DIÄTVERBAND hat die Entwicklung von Markt und Recht aktiv begleitet und dabei auch seinen Namen wiederholt geändert. Im Jahr seiner Gründung hatte er sich als „Fachverband der diätetischen Nährmittelindustrie e.V.“ bezeichnet. Bereits 1954 erfolgte die Umbenennung in „Verband der diätetischen Lebensmittelindustrie e.V.“, weil der Begriff Nährmittelindustrie dem inzwischen deutlich erweiterten Tätigkeitsbereich und Produktsegment nicht mehr gerecht wurde. 1971 wurde daraus der „Bundesverband der diätetischen Lebensmittelindustrie e.V.“. Die Rechtsangleichung in der Europäischen Union führte wieder zu einer neuen Entwicklung: das Diätrecht umfasste nunmehr Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Der Verband wurde daher 1988 umbenannt in „DIÄTVERBAND - Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke e.V.“. Unter dem Eindruck, dass für den Verbraucher der vorbeugende Gesundheitsschutz durch eine besondere Ernährung zunehmend an Bedeutung gewinnt, und diätetische Produkte mit einem besonderen gesundheitlichen Nutzen dabei eine immer wichtigere Rolle einnehmen, erfolgte in 2008 – im Jahr des 60-jahrigen Bestehens – eine erneute Namensänderung in „Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung e.V. (DIÄTVERBAND)“ . Die damalige Revision des Diätrechts und Fokussierung auf Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen änderte daran im Grunde nichts. Die unionsrechtlich neu definierten speziellen Verbrauchergruppen hatten (weiterhin) besondere Ernährungsanforderungen, die es zu decken galt. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, dem Verband einen neuen Namen und ein neues Logo zu geben. Aus „Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung e.V. (DIÄTVERBAND)“ wird „Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V.“.