Recht

Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen und das frühere Diätrecht

Im Zuge der Novellierung der Vorschriften für Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke wurde das Konzept der „diätetischen Lebensmittel“ aufgegeben und durch europäische Regelungen für „Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen“ ersetzt (Nähere Ausführungen und ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter der Rubrik ‚Infos‘ ‚DIÄT-NEWS 091/2016‘).
Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen sind dazu bestimmt, den besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden, z.B. während einer Krankheit oder im Säuglings- und Kleinkindalter.
Die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung gilt seit dem 20. Juli 2016 und ersetzt die „Diätrahmenrichtlinie“ (Richtlinie 2009/39/EG) über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Sie wird auch „Verordnung über Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen“ bzw. der englischen Terminologie folgend als FSG-Verordnung (eng. Foods for Specific Groups- FSG) bezeichnet.

Die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 enthält nur noch Regelungen für bestimmte Lebensmittelkategorien. Hierzu gehören gemäß Art. 1 Absatz 1 VO (EU) Nr. 609/2013:

• Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
• Getreidebeikost und andere Beikost
• Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)
• Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung

Lebensmittel, die bis zum 20. Juli 2016 dem bis dahin geltenden Diätrecht unterfielen, nun aber nicht mehr vom Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 609/2013 erfasst sind, wie z. B. Lebensmittel für Schwangere und Stillende oder Sportler oder Mahlzeitenersatz, sind ab diesem Zeitpunkt als „Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs“ anzusehen und unterliegen demnach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.

Eine Ausnahme gilt für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, die auf EU-Ebene nicht abschließend Regelung geregelt sind. Dies betrifft beispielsweise Getränke auf Milchbasis, die für gesunde Kleinkinder (1 bis 3 Jahre) bestimmt sind (sog. „Kleinkindermilch“). Diese Lebensmittel können weiterhin als Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen in den Verkehr gebracht werden, sofern sie den Bestimmungen der DiätV entsprechen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass für diese besonders empfindlichen Verbrauchergruppen nur Lebensmittel angeboten werden, die auch für sie geeignet sind.

Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 sieht vor, dass nur solche Stoffe einer der o. g. genannten Kategorien von Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, die im Anhang in der „Unionsliste“ aufgeführt sind. Stoffe, die keiner der in der Unionsliste aufgeführten Kategorien zugehören, dürfen Lebensmitteln gemäß Artikel 1 Absatz 1 nur zugesetzt werden, sofern sie den Anforderungen nach Artikel 9 Absatz 3 genügen (siehe Artikel 15 Absatz 7). Die Stoffe müssen demnach in bioverfügbarer Form vorliegen, eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung haben und für die Personen, für die sie bestimmt sind, geeignet sein.
Darüber hinaus muss die Zusammensetzung so beschaffen sein, dass das Lebensmittel den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten der Ernährungsanforderungen der Personen, für die sie bestimmt sind, entspricht und für diese Personen geeignet ist.
Um die weiteren besonderen Anforderungen an die Zusammensetzung der Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen zu regeln, hat die Europäische Kommission Delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 18 VO (EU) Nr. 609/2013 am 02.02.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

• delegierter Rechtsakt für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (VO (EU) Nr. 2016/127)
• delegierter Rechtsakt für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (VO (EU) Nr. 2016/128)
• delegierter Rechtsakt für Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung (VO (EU) 2017/1798)

Die Delegierte Verordnung für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (VO (EU) Nr. 2016/127) gilt seit dem 22. Februar 2020, außer für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, die aus Proteinhydrolysaten hergestellt werden, für die sie ab dem 22. Februar 2021 gilt.

Die Delegierte Verordnung für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gilt seit dem 22. Februar 2019, außer für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden, für die sie seit dem 22. Februar 2020 gilt.

Bis zum Geltungsbeginn der delegierten Rechtsakte (VO (EU) 2016/127, VO (EU) 2016/128 und VO (EU) 2017/1798) galten für die oben genannten Lebensmittelkategorien die Bestimmungen der DiätV, ggf. ergänzt durch die Bestimmungen der VO (EU) Nr. 609/2013.

Es besteht eine Anzeigepflicht für:

• Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder für die auf EU-Ebene keine abschließenden Regelungen bestehen. Dies betrifft Getränke auf Milchbasis bzw. gleichartige Erzeugnisse, die für gesunde Kleinkinder (1 bis 3 Jahre) bestimmt sind (sog. „Kleinkindermilch“);
• Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne von Art. 2 Absatz 2 Buchstabe g der VO (EU) Nr. 609/2013;
• Säuglingsanfangsnahrung im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der VO (EU) Nr. 609/2013;

Die Bezeichnung, unter der ein Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen auf den Markt gebracht wird, muss einen Hinweis beinhalten, für welche spezifischen Ernährungszwecke es geeignet und für welche spezielle Bevölkerungsgruppe es bestimmt ist.

Die Eignung für den angegebenen Ernährungszweck ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen. Sind keine publizierten Daten zu identischen Erzeugnissen, d. h. in gleicher Zusammensetzung an entsprechende Personengruppen verfügbar, so ist die nutzbringende Verwendung und Wirksamkeit durch entsprechende Untersuchungen zu belegen.

Neben den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 und der DiätV gelten für Lebensmittel auch horizontale lebensmittelrechtliche Vorschriften, wie die Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/2011. Andere spezielle Produktvorschriften in Gesetzen und Verordnungen bleiben unberührt, sofern nicht Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen explizit ausgenommen werden.

Nationale Regelungen:

Diätverordnung (Stand: 05.07.2017)

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB; Stand: 20.11.2019)

Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung - KmV; Stand: 19.03.2010)

Europäische Regelungen:

VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission

VERORDNUNG (EU) Nr. 609/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/127 DER KOMMISSION vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung und hinsichtlich der Informationen, die bezüglich der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern bereitzustellen sind

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/128 DER KOMMISSION vom 25. September 2015
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/1798 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen an Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung

RICHTLINIE 2006/125/EG DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2006 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (kodifizierte Fassung)

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 828/2014 DER KOMMISSION vom 30. Juli 2014
über die Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln

VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

VERORDNUNG (EG) NR. 1925/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln

VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates

(Aktualisiert am: 14.04.2020)


Verbandsrichtlinie „Bilanzierte Diäten“ (2019)

Richtlinie des DIÄTVERBANDes zur Auslegung der delegierten VO (EU) 2016/128 sowie relevante Texte und Verordnungen aus dem nationalen und europäischen Recht

VergrößernDas Recht der Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die verkürzt auch als bilanzierte Diäten bezeichnet werden, wurde im Jahr 2016 im Zuge der Revision des europäischen Diätrechts neu gefasst. Rechtsgrundlage ist zum einen die neue Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen, welche den regulatorischen Rahmen setzt, sowie zum anderen die delegierte Verordnung (EU) 2016/128 über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke mit konkretisierenden, produktspezifischen Vorschriften. Die letztgenannte Verordnung gilt seit dem 22.2.2016. Sie ist jedoch erst seit dem 22.02.2019 wirksam. Zudem gelten Übergangsvorschriften für Erzeugnisse, die vor dem Datum des Wirksamwerdens in den Verkehr gebracht wurden.

Erschienen im Juni 2019 in der Schriftenreihe des DIÄTVERBANDes „Diätetische Lebensmittel in Praxis und Wissenschaft“, Heft 100/2019

Verbandsrichtlinie „Bilanzierte Diäten“ (2019) Richtlinie des DIÄTVERBANDes zur Auslegung der delegierten VO (EU) 2016/128 sowie relevante Texte und Verordnungen aus dem nationalen und europäischen Recht

Bestellung: "Lebensmittel für eine besondere Ernährung" und "Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen"

VergrößernGesetze, Verordnungen und Richtlinien aus dem nationalen und europäischen Recht

Zusammenstellung relevanter Rechtstexte anlässlich der Revision des europäischen Diätrechts

erschienen im Juni 2016 in der Schriftenreihe des DIÄTVERBANDes "Diätetische Lebensmittel in Praxis und Wissenschaft", Heft 99/2016, ISSN 0930-5637-99/2016

Sollten Sie Interesse an dieser Broschüre haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@diaetverband.de.


Bestellung: "Von alten und neuen Zeiten"

VergrößernKompendium von Publikationen des Thomas Mettke mit kritischen Analysen zum Lebensmittelrecht

erschienen im Juni 2014 in der Schriftenreihe des DIÄTVERBANDes "Diätetische Lebensmittel in Praxis und Wissenschaft", Heft 98/2014, ISSN 0930-5637-98/2014
anlässlich des 75. Geburtstages von Thomas Mettke

Sollten Sie Interesse an dieser Broschüre haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@diaetverband.de.


Bestellung: "Lebensmittel für eine besondere Ernährung"

VergrößernGesetze, Verordnungen und Richtlinien aus dem nationalen und europäischen Recht

erschienen im Juni 2008 in der Schriftenreihe des DIÄTVERBANDes "Diätetische Lebensmittel in Praxis und Wissenschaft", Heft 95/2008, ISSN 0930.5637-95/2008

€ 15,00 inkl. USt. (2,39), versandkostenfreie Auslieferung


Bestellformular "Lebensmittel für eine besondere Ernährung"

Bestellung: Verbandsrichtlinie "Ergänzende bilanzierte Diäten"

VergrößernRichtlinie des DIÄTVERBANDes und relevante Texte sowie Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus dem nationalen und europäischen Recht

erschienen im Mai 2007 in der Schriftenreihe des DIÄTVERBANDes "Diätetische Lebensmittel in Praxis und Wissenschaft", Heft 94/2007, ISSN 0930-5637-94/2007

€ 15,00 inkl. USt. (2,39 €), versandkostenfreie Auslieferung


Bestellformular "Verbandsrichtlinie: Ergänzende bilanzierte Diäten"