Stellungnahme des DIÄTVERBANDes:
Kommentierung der 2. Auflage des BVL/BfArM-Positionspapiers „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)“
Bonn, 12. Dezember 2025 – Der DIÄTVERBAND und der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel im Lebensmittelverband e.V. begrüßen ausdrücklich die umfassende Überarbeitung des Positionspapiers durch das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die 2. Auflage berücksichtigt in weiten Teilen die in der Stellungnahme des DIÄTVERBANDes aus dem Jahr 2017 vorgebrachten Kritikpunkte und trägt damit zu einer deutlicheren, wissenschaftlich fundierten und unionsrechtskonformen Einordnung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (LBMZ) bei.
Die Neufassung stellt eine substanzielle Weiterentwicklung gegenüber der Fassung von 2016 dar. Sie spiegelt den aktuellen Rechtsrahmen (VO (EU) Nr. 609/2013, delegierte VO (EU) 2016/128 und LMBVV) wider und stärkt die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis.
Gleichwohl verbleiben in einzelnen Punkten Klärungsbedarfe, insbesondere im Hinblick auf die
Interpretation der Begriffe des medizinisch bedingten Nährstoffbedarfs, der „Kausalität“, vor allem unter Berücksichtigung des Wesens des „Diätmanagements“, und die Anforderungen an sowie die praktische Handhabung des wissenschaftlichen Nachweises der Eignung.
Quelle: Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (DIÄTVERBAND) e.V. http://www.diaetverband.de
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