STREIT MIT GESUNDHEITSMINISTERIUM
Künstliche Ernährung:
G-BA will vor Gericht ziehen

BERLIN (ks). Der Streit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) um die Richtlinien zur künstlichen Ernährung landet womöglich vor Gericht: Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess erklärte am 4. Mai in Berlin, dass er eine gerichtliche Klärung für nötig hält, wenn das Ministerium an seiner Beanstandung des G-BA-Beschlusses festhält.

Hess betonte, dass ihm nicht an einer politischen Auseinandersetzung gelegen sei - vielmehr geht es dem Juristen darum, die Rechtsgrundlage der fraglichen Richtlinien sauber zu klären. Aus seiner Sicht hat der G-BA deren Vorgaben eingehalten. Doch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verlangt Lockerungen. Die geforderten Änderungen würden dem Missbrauch Tür und Tor öffnen sowie zu enormen Mehrkosten der Krankenkassen führen, erklärte Hess. Am 17. Mai wird der G-BA über das weitere Vorgehen beraten.
Das Bundesgesundheitsministerium, das gegenüber dem G-BA eine Rechtsaufsicht ausübt, könnte seine Änderungswünsche notfalls per Ersatzvornahme durchsetzen. In diesem Fall bleibt dem G-BA nur noch der Klageweg, den er notfalls beschreiten will.

Quelle: Apotheker Zeitung Nr. 19 vom 9.5.2005