Trink- und Sondennahrung im Handgepäck bei Flugreisen

Seit dem 06.11.2006 gelten neue Sicherheitsbestimmungen für Flugreisen. Demzufolge wird die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck beschränkt.

Laut Aussage der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Die Ausnahmen gelten u. a. bei Flüssigkeiten für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke, die während der Reise benötigt werden. Die ADV hat dem DIÄTVERBAND zugesichert, dass bei der Zulassung von Ausnahmen großzügig gehandelt wird, um den Ernährungserfordernissen der betroffenen Fluggäste entsprechend Rechnung zu tragen.

Der Bundesverband der in Deutschland tätigen Luftverkehrsgesellschaften e.V. (BARIG) hat ebenfalls bestätigt, dass Medikamente und Spezialnahrung, die während des Fluges benötigt werden, auch in Zukunft mit an Bord des Flugzeuges genommen werden dürfen und keiner Mengenlimitierung unterliegen.

Die BARIG gibt zu beachten, dass Medikamente und Spezialnahrung an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden müssen. Erforderlichenfalls muss der Fluggast in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit, für die die Ausnahme gewährt wurde, nachzuweisen. Der Nachweis auf Authentizität der Flüssigkeit kann z.B. durch
• Rezepte,
• Angaben zur Notwendigkeit oder
• Beschreibung der Plausibilität
erbracht werden.

Bonn, November 2006

DIÄTVERBAND e.V.