04.05.2001

Diät-Fruchtsäfte vom Zwangspfand verschont

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 171. Plenarsitzung am 18. Mai 2001 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt.

Mit dieser Änderungsverordnung soll eine Anpassung der Regelungen an neue Erkenntnisse aus Ökobilanz-Untersuchungen vorgenommen werden. Die bestehende Quoten-Regelung, die zwischen Marktsegmenten unterscheidet, wird durch eine unmittelbare Pfandpflicht für ökologisch nicht vorteilhafte Getränke-Verpackungen in allen Marktsegmenten ersetzt. Als ökologisch vorteilhaft werden Mehrweggetränke-Verpackungen, Getränkekarton-Verpackungen und Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen eingestuft. Für flüssige Lebensmittel in anderen Verpackungen besteht die Möglichkeit der Teilnahme an sogenannten Rücknahmesystemen wie dem Dualen System Deutschland (DSD). Das Zwangspfand ohne Befreiungsmöglichkeit wird eingeführt für Bier, Mineralwasser (einschließlich Quellwässer, Tafelwässer und Heilwässer), Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure und Fruchtsäfte (einschließlich Fruchtnektare, Gemüsesäfte und andere Getränke ohne Kohlensäure - ausgenommen diätetische Lebensmittel), die nicht in ökologisch vorteilhaften Verpackungen angeboten werden.

Diätetische Getränke sind vom Zwangspfand ausgenommen. Diese Erzeugnisse müssen besonderen ernährungsphysiologischen und lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.

An diätetische Erzeugnisse, insbesondere an die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte, stellt der Verbraucher sehr hohe Anforderungen. Neben überdurchschnittlicher Qualität und mikrobiologischer Beschaffenheit wird auch höchstmögliche Rückstandsfreiheit gefordert.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden und im Hinblick darauf, dass ökologisch vorteilhafte Verpackungsalternativen nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen, werden überwiegend Einweg-Glasflaschen eingesetzt, die im Rahmen des Dualen System Deutschland (DSD) der weiteren Verwertung zugeführt werden.

Zur Verabschiedung der Änderungs-Verordnung bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Eine Befassung mit diesem Thema ist für Mitte Juni vorgesehen.