20.06.2001
Verschiebung der Entscheidung zum Zwangspfand
Bonn, 20. Juni 2001
Nordrhein-Westfalen stimmt der "Zwangspfandregelung" von Umweltminister Trittin noch nicht zu. In der gestrigen Abstimmung hat sich NRW-Wirtschaftsminister Schwanhold mit seiner Forderung nach Verschiebung der Entscheidung auf den 13. Juli 2001 durchgesetzt.
Die für Freitag, den 22. Juni 2001 vorgesehene Zustimmung des Bundesrates zum "Zwangspfand" scheint angesichts dieser Entscheidung nicht möglich.
Sollte die Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung, auch aufgrund der Einsprüche anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union scheitern, so träfe die deutsche Wirtschaft und den Verbraucher das bereits 1991 unter dem damaligen Umweltminister Töpfer beschlossene Zwangspfand.
Danach ist bei wiederholt festgestellter Unterschreitung der gemeinsamen Mehrwegquote von 72 % für Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte und Wein ein Zwangspfand in den Kategorien fällig, die die 1991 festgelegten Einzelquoten unterschreiten. Nach neuesten Daten wären zunächst die Bereiche Mineralwasser, Bier und Wein vom Zwangspfand betroffen. In den Sparten Erfrischungsgetränke mit CO2, Fruchtsäfte und Getränke ohne CO2 liegt der Mehrweganteil über den Eckdaten von 1991.
Mehrweganteil bei Getränken (in %) bundesweit:
Getränkebereich |
1991 |
1997 |
Alle Getränke |
71,69 |
71,35 |
Mineralwasser |
91,33 |
88,32 |
Fruchsäfte und andere Getränke ohne CO2 |
34,56 |
36,65 |
Erfrischungsgetränke mit CO2 |
73,72 |
77,54 |
Bier |
82,16 |
78,00 |
Wein |
28,63 |
28,55 |
Im Bereich diätetischer Lebensmittel wie Kleinkindernahrungen (Säfte) oder Trinknahrungen ergibt sich weder durch die geplante Änderungsverordnung noch aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit die Verpflichtung zur Erhebung des Zwangspfandes.
Abdruck honorarfrei Beleg erbeten an DIÄTVERBAND e.V.