01.03.2004

Weitere Sparmaßnahmen auf Kosten der Gesundheit

Trink- und Sondennahrungen bald nicht mehr erstattungsfähig?

Die Situation ist alarmierend. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen will große Teile der Sondenernährung aus dem Katalog der erstattungsfähigen Leistungen streichen. Patienten sollen zukünftig nur noch in Ausnahmefällen mit Ernährungstherapeutika versorgt werden. Für mehr als 10000 Patienten hätte diese Regelung dramatische Folgen.

Aktuelle Studien des Council of Europe und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. belegen, dass zehntausende Schwerkranke unterernährt sind: 70% aller Menschen, die auf Sondennahrung angewiesen sind, werden mit zu wenig Kalorien versorgt. Viele Patienten werden bereits mit einer mehr oder weniger ausgeprägten Mangelernährung in Krankenhäuser und Kliniken eingeliefert. Studien deuten auf einen Anteil von im Mittel ca. 30% hin. Körperlich geschwächt, sind diese Patienten – bevor therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden – zunächst auf den Ausgleich ihres Ernährungsdefizits angewiesen. Dies ist notwendig, um lebensbedrohlichen Komplikationen, wie zum Beispiel einer erhöhten Infektanfälligkeit nach operativen Eingiffen, vorzubeugen. Internationale Experten der Ernährungsmedizin empfehlen sogar, Mangelernährung als eine eigenständige Indikation anzuerkennen, um die Therapie zu forcieren.

Mit der Neufassung der Arzneimittelrichtlinie Nr. 17.1.i rückt dieses Ziel in weite Ferne. Danach sind Ernährungstherapeutika wie Trink- und Sondennahrung nur noch eingeschränkt erstattungsfähig. Betroffene und Angehörige müssen mit zusätzlichen Kosten belastet werden, was zu einer sehr sparsamen Verabreichung dieser Produkte führen wird. Eine weitere dramatische Unterversorgung der Patienten mit lebensnotwendigen Nährstoffen steht bevor.

Die Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen sollen auf den Schultern derer ausgetragen werden, die auf eine ernährungsmedizinische Unterstützung dringend angewiesen sind. Wirtschaftliche Überlegungen stehen hier eindeutig vor den Grundbedürfnissen und Interessen schwerkranker Patienten. Das darf nicht sein. Wegen Widerstands des Bundesgesundheitsministeriums trat die geänderte Arzneimittelrichtlinie bisher nicht in Kraft. Weitere Interessengruppen wie die Initiative Recht auf Essen und Leben und der Diätverband e.V. kämpfen darum, diesen Beschluss abzuwehren und die Situation der chronisch Kranken zumindest hinsichtlich einer bedarfsgerechten Ernährung zu verbessern.

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