25.04.2005

Gläschenkost für Babys ist sicher

Diätverband warnt vor Verunsicherung der Verbraucher

ÖKO-TEST hat in seiner Jubiläumsausgabe mit Erscheinungsdatum 25.4.2005 das bereits mehrfach berichtete Thema Schadstoffe in Baby-Glaskost aufgegriffen. Es werden wieder die Übergänge von Semicarbazid und 2-Ethylhexansäure aus den Deckeln, Furan und Nitrat behandelt. Die wiederholte Berichterstattung mit denselben Inhalten schürt die unbegründeten Ängste von Eltern. Dahingegen gilt:

  • Babykost mit den neuen und alten Deckeln ist sicher und unbedenklich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bei Semicarbazid von Anfang an Entwarnung gegeben: "Das BfR sieht aktuell keinen Anlass für die Empfehlung, auf die Verwendung von Gläschenkost für Säuglinge und Kleinkinder zu verzichten." Nach einer Umstellungsphase, die von der Verfügbarkeit der neuen Materialien abhängig war, ist inzwischen die komplette Produktion der Babynahrungshersteller auf die neuen Deckel umgestellt.

  • Babykost mit den alten Deckeln ist unbeschränkt abverkaufbar. In der 02/05 Ausgabe war die entsprechende Richtlinie falsch zitiert. Es wurde behauptet, Gläschen mit alten Deckeln dürften ab August nicht mehr verkauft werden.

  • Furan entsteht natürlicherweise bei Erhitzungsvorgängen. Es gibt damit keinen Grenzwert und damit auch keine Grenzwertüberschreitung für Furan.

  • Auch für 2-EHA gibt es keinen Grenzwert und damit keine Grenzwertüberschreitung. Der Stoff entsteht möglicherweise aus einem in Deckeldichtungen üblicherweise verwendeten und zugelassenen Additiv.

  • Für Nitrat gibt es in der Diätverordnung den Grenzwert 200 mg/kg für Babykost, den die Babynahrungshersteller kontrollieren und einhalten. Der Stoff wird von Pflanzen aus dem Boden aufgenommen und ist abhängig von der Gemüsesorte und den Erntebedingungen. Kein Gemüse, das die Mutter für die Selbstzubereitung verwendet, muss so strenge Grenzwerte einhalten. Vielmehr können die Nitratwerte für z.B. Karotten und Spinat ganz legal wesentlich höher liegen.

Babykost unterliegt den strengen Anforderungen der deutschen Diätverordnung. Weder von gesetzlicher noch von wissenschaftlicher Seite gibt es irgendwelche Bedenken hinsichtlich ihrer Sicherheit.

(Zeichen: 2.151)

Download der Pressemitteilung

Für Rückfragen:

Diätverband e. V. -
Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke e. V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn

Tel.: 0228 30851-0
Fax: 0228 30851-50
E-Mail: diaetverband@t-online.de