28.06.2005

2. FORUM DIÄTVERBAND in Hamburg am 24. Juni 2005 zu:
"Claims im Würgegriff" Werbeaussagen für besondere Lebensmittel - Nutzen für den Verbraucher?

"Die Beibehaltung der klaren Sonderregelungen für diätetische Lebensmittel, die es erlauben, den speziellen Nutzen für die Gesundheit und das Wohlbefinden zu kommunizieren, ist im Interesse des Verbrauchers unverzichtbar." – mit dieser deutlichen Botschaft forderten die Teilnehmer der Jahrestagung des DIÄTVERBANDes – Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke (Bonn) - in Hamburg, die Verbraucher über alle ernährungsbezogenen Eigenschaften informieren zu können. Auf der Grundlage des geltenden Rechts könne dem Informationsbedürfnis der Verbraucher weitgehend entsprochen werden. Unstrittig sei dabei, dass Werbeaussagen wissenschaftlich hinreichend gesichert sein müssen.

Die geplante Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln soll dagegen - nach dem Willen von europäischer Kommission und Parlament - die Werbung für ALLE Lebensmittel künftig nunmehr nach dem Prinzip "Grundsatzverbot mit Zulassungsvorbehalt" restriktiv regeln. Das europäische und deutsche Lebensmittelrecht stünde damit vor einschneidenden Veränderungen. Für heftige Diskussionen der Teilnehmer des 2. FORUM DIÄTVERBAND sorgte vor allem der Vorschlag der Kommission, positive nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln nur für solche mit einem bestimmten Nährwertprofil z. B. Gehalt an Fett, Zucker oder Salz und zum Teil nur in Verbindung mit einem aufwändigen Zulassungsverfahren möglich zu machen. Dies führe dazu, dass einzelne Lebensmittel durch EU-Recht in gut oder schlecht eingeteilt und Verbraucher rechtlich bevormundet werden. Prof. Erbersdobler stellte anhand eines britischen Modells zur Festlegung von Nährwertprofilen die Schwierigkeiten und Vorzüge dieses Ansatzes aus ernährungswissenschaftlicher Sicht vor. In Deutschland mangele es bisher jedoch noch an geeigneten eigenen Vorschlägen.

Kritik wurde an dem bürokratischen Zulassungsverfahren mit wenig praxisgerechten Regelungen geäußert, die aus Sicht der Wirtschaft eher innovationsfeindlich denn entwicklungsfördernd seien. Das Europäische Parlament hat sich in seiner Plenarsitzung vom 26. Mai 2005 - wie zuvor der Industrie-, Binnenmarkt- und Verbraucher- sowie Umweltausschuss - gegen die Nährwertprofile sowie gegen prinzipielle Verbote von allgemeinen Aussagen zu Gesundheit und Wohlbefinden – und damit für eine praxistaugliche Regelung und gegen bürokratische Zulassungsverfahren ausgesprochen.

Dr. Christian Grugel, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Bonn charakterisierte den Verordnungsentwurf im Rahmen seines Vortrages zur Transparenz, Informationsvermittlung und Unterscheidbarkeit von Lebensmitteln als wenig schlüssig. "Man habe den Eindruck, der Entwurf sei auf einem Kongress der Zauberlehrlinge entstanden." Er stellte heraus, dass Informationen über Qualität, Identität und Herkunft eine zunehmende Bedeutung als Wettbewerbskriterien erlangten. Das BVL werde eine koordinierende Funktion bei der Ausarbeitung von Vorschlagslisten zulässiger Claims übernehmen.

Der Verordnungsentwurf wird von den Mitgliedsstaaten, der Kommission und dem Parlament in den nächsten Wochen mit dem Ziel weiter beraten, Mehrheiten für gemeinsame Positionen zu finden und den Rechtssetzungsprozess abzuschließen. Mit Spannung wird das Ergebnis erwartet. Michael Welsch, Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich das Europäische Parlament weiter für den Grundsatz "Information statt Verbot" stark mache und sich durchsetzen werde. "Der Schutz des Verbrauchers vor der Wahrheit gehört nicht zu den legitimen Zielen des Lebensmittelrechts."

(Zeichen: 3.337)

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