30.09.2008

DIÄTVERBAND befürwortet Änderungsantrag der Regierungskoalition und des BMG zur „Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung“

Bonn – Die Regierungskoalition hat in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Änderungsantrag zur Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen (GKV-OrgWG) eingereicht. Der DIÄTVERBAND befürwortet die Neuregelung in § 33a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich, da dieser den Anspruch der Versicherten auf die Versorgung mit Trink- und Sondennahrung erstmalig gesetzlich konkretisiert.

  • Trink- und Sondennahrung (Enterale Ernährung) ist bisher in § 31 des fünften Sozialgesetzbuches ausnahmsweise in die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln einbezogen. Dem-nach kann Trink- und Sondennahrung zu Lasten der GKV bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnet werden, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeuti-sche Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.
  • Dies betrifft beispielsweise die Versorgung von schwerkranken und teilweise multimorbiden Patienten, die an Mukoviszidose, Krebs, neurologischen Grunderkrankungen und erblichen Stoffwechselstörungen leiden oder schwere Unfallopfer mit Gesichts- und Kieferverletzungen, die nicht in der Lage sind, selbst Nahrung aufzunehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nach dem Willen der Regierungskoalition beauftragt, den Anspruch im Rahmen der Arzneimittelrichtlinie zu konkretisieren.
  • Die aktuelle Version der Arzneimittelrichtlinie ist derzeit im Wege der Ersatzvornahme durch das BMG in Kraft, da der gemeinsame Bundesausschuss keinen sachgerechten Vorschlag vorgelegt hatte. Mit dem neuen § 33a wird der Anspruch der Versicherten auf die Versorgung mit Trink- und Sondennahrung erstmalig gesetzlich konkretisiert. Zu einer Erweiterung des Leistungsanspruches kommt es daher nicht.
Download: Pressemitteilung 13/2008

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