16.11.2009

Verordnungsrichtlinie zur enteralen Ernährung:
Gerichtsverfahren beendet – derzeitige Regelung unverändert in Kraft

Bonn – Das bislang schwebende Gerichtsverfahren über die Beanstandung einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2005 vorgelegten Richtlinie zur enteralen Ernährung wurde jetzt durch das Gesundheitsministerium (BMG) beendet. Trotz der Rücknahme der Berufung bleibt die seit dem 01.10.2005 geltende Fassung der Arzneimittelrichtlinie (AMR) unverändert in Kraft.

Im Jahr 2005 hatten unterschiedliche Auffassungen über die angemessene Ausgestaltung der Regelungen zur Versorgung von Patienten mit enteraler Ernährung zu einer Auseinandersetzung zwischen dem BMG und dem G-BA geführt. Die Beanstandung des Ministeriums, die dem Erlass der heutigen Regelung vorausging, war vom G-BA mit einer Klage angegriffen worden. Inzwischen wurde mit dem § 31 Absatz 5 Sozialgesetzbuch V eine neue gesetzliche Grundlage für die Gestaltung der Richtlinie zur enteralen Ernährung geschaffen. Somit ist dieser Streit nicht mehr aktuell und die Beendigung des Verfahrens daher konsequent.

„Wir begrüßen das Ende dieses Rechtsstreits, denn nun herrscht endlich Klarheit“, so der Geschäftsführer des DIÄTVERBANDes, Norbert Pahne. „Hinsichtlich einer künftigen Ausgestaltung des seit 2009 geltenden gesetzlichen Anspruches der Patienten auf Versorgung mit Trink- und Sondennahrung setzen wir auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem G-BA im Interesse einer angemessenen Patientenversorgung.“ so Pahne. „Der Diätverband setzt sich dafür ein, dass Patienten sich darauf verlassen können, ihren gesetzlichen Anspruch auf enterale Ernährungstherapie im Bedarfsfall geltend machen zu können.“

Download: Pressemitteilung 13/2009

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