12.09.2010

Aus Diabetiker-Lebensmittel werden 'normale' Lebensmittel - von Verbot kann keine Rede sein!

Bonn – „In einer Nachrichten-Welt, die ihre Kraft bevorzugt aus beängstigenden Meldungen zieht, sind nüchterne und ehrliche Botschaften leider selten gesehene Erscheinungen!“ Mit dieser Feststellung reagierte der Geschäftsführer des DIÄTVERBANDes, Norbert Pahne, heute (12. September) in Bonn auf die bisherige Berichterstattung zum positiven Votum des Bundesrats-Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 9. September über einen Gesetzentwurf, der die ersatzlose Streichung der bisherigen Regelungen für Diabetiker Lebensmittel in Deutschland vorsieht. In den Medien war darauf hin von einem Verbot der Produkte zu hören und zu lesen.

„Von einem Verbot der Produkte kann überhaupt keine Rede sein!“ korrigiert Pahne. Vielmehr würden die verpflichtenden Kennzeichnungsvorgaben und die für Diabetiker-Lebensmittel bisher vorgeschriebenen Rezepturen zurückgenommen. „Aus den speziellen Diabetiker-Produkten werden zukünftig normale Lebensmittel“ fasst der Sprecher des DIÄTVERBANDes die Situation zusammen.

Seit den 80-iger Jahren schreibt die Diätverordnung verbindlich vor, dass für Diabetiker geeignete Lebensmittel nur in engen Grenzen kleinste Mengen an Zuckern enthalten dürfen, die den gestörten Insulinstoffwechsel belasten. Auf der Grundlage des damaligen medizinischen Erkenntnisstandes wurde Diabetikern ein absolutes Zuckerverbot verordnet. Der Gesetzgeber folgte der Wissenschaft und legte klare Regeln für Diabetiker-geeignete Lebensmittel fest: strengster Zuckeraustausch und strikte Kennzeichnungsregeln.

Zwischenzeitlich hat die Wissenschaft ihre Meinung geändert und das absolute Zuckerverbot gelockert: ein moderater Zuckerverzehr wird bei Diabetikern mittlerweile toleriert. Bis zu 50 g freiem Zucker am Tag, entsprechend ca. 10% der gesamten Tagesenergie, gelten als vertretbar und eine ‚ausgewogene Mischkost’ wird empfohlen. Zucker in Erfrischungsgetränken bleibt aus Ärztesicht allerdings weiterhin verboten.

Der wissenschaftliche Wandel wurde nunmehr vom Gesetzgeber nachvollzogen, indem dieser einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die bisherigen Regeln für Diabetiker-Lebensmittel zurücknimmt. Kein Lebensmittel darf künftig nach Auslaufen einer zweijährigen Übergangsfrist den Hinweis auf eine besondere ‚Diabetiker-Eignung’ tragen. Auch die Auflagen für die Zusammensetzung der bisherigen Diabetiker-Produkte werden zurückgenommen. Sie dürfen aber selbstverständlich weiterhin als ‚normale’ Lebensmittel - freilich ohne einen Hinweis auf den Diabetiker - vermarktet werden. Bei einigen Produkten steht eine geringfügige Rezepturanpassung an, so zum Beispiel bei Diabetiker-Schokoladen, die Zuckeralkohole und Süßstoffe enthalten. Solche Kombinationen sieht das Recht für ‚normale’ Schokoladen nicht vor. Ein generelles Produktverbot sieht der Gesetzentwurf aber keineswegs vor. Am 24. September wird das Plenum des Bundesrates abschließend über den Entwurf beraten.

Ernährung und Bewegung sind und bleiben für einen Diabetiker von zentraler Bedeutung, um ihre Erkrankung in den Griff zu bekommen. „Diabetikern sei nicht nur weiterhin, sondern spätestens ab 2012 erst recht eine individuelle Ernährungsberatung durch die spezialisierten Angehörigen der Heilberufe angeraten“, so Pahne. Denn ab 2012 werden immer weniger Lebensmittel im Handel besondere Hinweise für Diabetiker aufweisen. Dann läuft die Übergangsfrist aus und die im Markt befindlichen Produkte mit der bekannten Kennzeichnung werden abverkauft. Danach werden sie keine Hinweise für Diabetiker mehr tragen.

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Download: Pressemitteilung 08/2010

Quelle: Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (DIÄTVERBAND) e.V.
http://www.diaetverband.de

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