13.06.2013

PRESSEMITTEILUNG des Diätverbandes
Das Europäische Parlament stimmt der Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für „Lebensmittel für eine spezielle Ernährung“ zu.

Bonn – In der heutigen Plenarsitzung hat das Europäische Parlament für die Revision der sog. ‚Diätrahmen-Richtlinie’ gestimmt. Dieses Votum ist der letzte formale Schritt für eine grundlegende Modernisierung des bisherigen Rechtsrahmens für diätetische Lebensmittel. Dabei steht der Erhalt des bisherigen hohen Schutzniveaus für besonders empfindliche Verbrauchergruppen, sog. ‚vulnerable Verbraucher’, weiterhin im Vordergrund des neuen Rahmenrechtes.

Der DIÄTVERBAND – die Wirtschaftsvereinigung der deutschen Hersteller diätetischer Lebensmittel – erkennt die gemeinsamen Anstrengungen der europäischen Institutionen über die zurückliegenden 2 Jahre an, eine geeignete rechtliche Regelung für Produkte zu etablieren, die für Verbraucher mit besonderen Ernährungsbedürfnissen bestimmt sind. Norbert Pahne, Geschäftsführer des DIÄTVERBANDes, betont jedoch, „dass die eigentliche Arbeit jetzt erst beginnt. Die verabschiedete Verordnung schafft lediglich den Rahmen und stattet die Europäische Kommission mit weitreichenden Befugnissen aus, die konkreten Details mit produktspezifischen Regelungen in den nächsten 2 Jahren weitestgehend unabhängig von Europäischem Parlament und Mitgliedsstaaten festzulegen.

Konkret sind in den nächsten 2 Jahren die bestehenden Detailregelungen für die folgenden Lebensmittelkategorien zu aktualisieren:

  1. Erzeugnisse für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern (Säuglingsanfangs- und Säuglingsfolgenahrung, Beikost und sonstige Lebensmittel für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern)
  2. Erzeugnisse für besondere medizinische Ernährungszwecke (darunter sog. ‚klinische Ernährung’, ‚Trink’- und ‚Sondennahrungen’)
  3. Lebensmittel für eine kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung (‚Mahlzeitersatz’ und ‚Tagesrationen’)
  4. glutenfreie Lebensmittel
  5. Sportlernahrungen
  6. und Weiteres mehr.

Der DIÄTVERBAND würde es begrüßen, wenn die jetzt anstehenden weiteren Gesetzgebungsaktivitäten ohne Zeitverzug aufgenommen würden, damit sich Verbraucher und betroffene Unternehmen alsbald auf moderne und geeignete Regelungen stützen können, bevor die Auslauffrist für das jetzt noch bestehende detaillierte Diätrecht in 2016 endet. Bis dahin sind noch viele Rechtsfragen und Unsicherheiten zu lösen. „Der Teufel steckt bekanntlich im Detail“ so Pahne.

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Quelle: Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (DIÄTVERBAND) e.V.
http://www.diaetverband.de

Download: Pressemitteilung 01/2013

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für eine besondere Ernährung e. V.
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