26.06.2015

12. Forum DIÄTVERBAND anlässlich der Jahrestagung 2015

vom 26.06.2015

Berlin, 26. Juni 2015 – Ist die ernährungsmedizinische Versorgung auch nach dem Krankenhausaufenthalt gesichert? Unter dieser Leitfrage wurden auf dem 12. Forum des Bundesverbandes der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung e.V. (DIÄTVERBAND) aktuelle Herausforderungen und interdisziplinäre Lösungsansätze zum Thema „Klinische Ernährung und Schnittstellenmanagement“ diskutiert.

„Ernährung ist ein Lebenselixier“ betonte Frank Lucaßen, Vorsitzender des Geschäftsbereichs Klinische Ernährung des Diätverbands in seiner thematischen Einführung. Insbesondere bei der medizinischen Versorgung von Patienten ist es deshalb notwendig, eine bedarfsgerechte Ernährung sicherzustellen. Während dies im stationären Bereich überwiegend gewährleistet wird, fehlt es für den Übergang in die ambulante Versorgung an einheitlichen Strukturen im Entlass- bzw. Schnittstellenmanagement.

Vor diesem Hintergrund diskutierten die anwesenden Experten aus der Versorgungsforschung, Qualitätssicherung, Pflegewissenschaft, stationärer und ambulanter Versorgung sowie Politik über geeignete Mittel zur Verbesserung des Entlassmanagements. So stellte Dr. Christian Thomeczek vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin klar, dass eine Entlassung nicht unter dem Motto – „Wenn ich den Patienten los bin, bin ich auch die Verantwortung los“ – durchgeführt werden darf.

Darüber hinaus waren sich alle Referenten einig, dass für ein strukturiertes Schnittstellenmanagement zunächst die notwendigen Prozesse erfasst und definiert werden müssen. Bisher werden dafür zahlreiche Checklisten und Screening-Instrumente genutzt, die allerdings häufig noch zu umfangreich und komplex sind. Diese Problematik unterstrich Prof. Dr. Johann Ockenga vom Klinikum Bremen Mitte: „Mit jeder Checkliste, die man einführen soll, macht man sich weniger Freunde“. Dennoch sei der anfängliche Mehraufwand am Ende durch einen deutlich messbaren positiven Effekt gerechtfertigt.

Der Nutzen von effektiv gestalteten Checklisten für ein organisiertes Entlassmanagement ist wissenschaftlich gut belegt, wie Dr. Antje Tannen vom Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Charité Universitätsmedizin in ihrem Vortrag eindrücklich verdeutlichte. Demnach fehlt es beim Schnittstellenmanagement nicht an Evidenz, sondern an der flächendeckenden Implementierung entsprechender Strukturen. Ein Beispiel dafür sind die in einigen Krankenhäusern bereits erfolgreich eingesetzten, multiprofessionellen Ernährungsteams, deren Finanzierung allerdings oftmals nicht nachhaltig gewährleistet wird.
Neben der Implementierung solcher Strukturen ist auch die mangelnde Abstimmung und Kommunikation zwischen den Sektoren ein zentrales Problem beim Entlassmanagement. Die Ursache dafür sieht Joachim Becker vom Bundesministerium für Gesundheit in den unterschiedlichen historisch gewachsenen Regelwerken für Vertragsärzte einerseits und Krankenhäuser andererseits. Der Gesetzgeber sei aber durchaus bereit noch dazuzulernen. In diesem Zusammenhang erläuterte Dr. Jens Putziger vom Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner e.V., dass die Sektorengrenzen nicht einfach aufgelöst werden können. Sie können aber durchaus fließender gestaltet werden, indem ein qualifiziertes Bindeglied zwischen dem stationären und dem ambulantem Sektor fest installiert wird. Eine naheliegende Möglichkeit wäre es, dem Hausarzt auch hier noch stärker eine Lotsenfunktion zuzuschreiben.

Als Unterstützung dafür waren auch die Chancen datenschutzkonformer IT-Lösungen im Gespräch. Damit könnten die einzelnen Bereiche besser miteinander vernetzt und strukturell-bedingte Abstimmungsprobleme gelöst werden. Innovationen aus dem Bereich E-Health sind also auch beim Entlassmanagement äußerst gefragt und werden in Zukunft nicht nur für die Mitglieder des Diätverbands ein interessantes Thema sein.

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Quelle: Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (DIÄTVERBAND) e.V.

http://www.diaetverband.de

Download: Pressemitteilung 02/2015 vom 26.06.2015

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