05.02.2026
Stellungnahme des DIÄTVERBANDES zum vorsorglichen Rückruf einzelner Chargen von Säuglingsmilchnahrung – verantwortungsvolles Handeln zur Sicherheit und zum Wohlbefinden von Säuglingen
Bonn, 5. Februar 2026 – In der Vorstufe eines Arachidonsäure-reichen Öls (ARA-Öl), das in geringen Mengen in Säuglingsnahrung enthalten ist, wurden minimale Spuren von Cereulid nachgewiesen. Daraufhin haben mehrere Hersteller in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden vorsorglich klar abgegrenzte Chargen ihrer Nahrungen zurückgerufen. Für die Branche steht dabei außer Frage, dass der Schutz von Säuglingen und die Sicherheit der Produkte an erster Stelle stehen.
Cereulid ist ein natürliches Stoffwechselprodukt bestimmter Stämme von Bacillus cereus, einem in der Umwelt weit verbreiteten Bakterium. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Situation inzwischen umfassend wissenschaftlich bewertet und eine sichere Aufnahmemenge für Cereulid für Säuglinge festgelegt. Die EU-Kommission (DG SANTE) hat daraus verbindliche Handlungsschwellen für Cereulid in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung festgelegt. Damit gibt es für diese Substanz erstmals einheitliche Kriterien für das Risikomanagement in allen EU-Mitgliedstaaten.
Das bedeutet in der Praxis:
- Für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gelten jetzt klar festgelegte Schwellenwerte.
- Produkte unterhalb dieser Schwellen gelten als sicher und können bedenkenlos verwendet werden.
Das Vorkommen von Cereulid in ARA-Öl ist nach Einschätzung von Experten überraschend und sollte eigentlich nicht auftreten. Die erstmalig festgelegten Schwellenwerte schaffen Klarheit darüber, ab wann ein dennoch auftretender Befund lebensmittelrechtlich relevant wird.
„Die EFSA-Bewertung und die anschließende Guidance der EU-Kommission bringen einheitliche, wissenschaftlich fundierte Kriterien für das Risikomanagement in Europa und das ist sehr zu begrüßen“, erklärt Norbert Pahne, Geschäftsführer des DIÄTVERBANDes.
Wichtige Punkte für Eltern und Fachkreise:
- Die Rückrufe betrafen klar abgegrenzte Chargen und erfolgten rein vorsorglich.
- Weitere Produkte und Chargen sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht betroffen.
- Arachidonsäure (ARA) bleibt eine wissenschaftlich gut belegte und bewährte Zutat in der Säuglingsernährung.
Die betroffenen Produkte sind nicht mehr im Handel erhältlich. Hersteller und Behörden stellen weitere Informationen bereit. Der DIÄTVERBAND wird die Umsetzung der EFSA-Bewertung weiterhin eng begleiten und unterstützt Bestrebungen für einheitliche EU-Analysenmethoden.
Gut zu wissen
Säuglingsnahrung zählt zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln überhaupt. Bereits vor dem Inverkehrbringen durchlaufen die Produkte ein mehrstufiges Analyse-, Prüf- und Freigabeverfahren, das weit über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgeht.
Die vorsorglichen Rückrufe sind Ausdruck eines verantwortungsbewussten, transparenten und konsequent verbraucherschützenden Handelns. Bislang liegen keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den betroffenen Produkten vor.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, die Hinweise zum Rückruf zu beachten. Für Rückfragen stehen die bekannten Service- und Informationsstellen zur Verfügung.
Download: Pressemitteilung DIÄTVERBAND
Bonn, 5. Februar 2026
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