14.08.2007

Stellungnahme des DIÄTVERBANDES:
Säuglingsnahrung in Deutschland OHNE Guarkernmehl

Säuglingsnahrungen werden in Deutschland ohne Guarkernmehl hergestellt. Nach deutschem Lebensmittelrecht ist die Verwendung von Guarkernmehl als Zusatzstoff für die Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Beikost rechtlich zwar zulässig, die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrungen setzen diese Zutat in ihren Produkten jedoch NICHT ein.

Der DIÄTVERBAND legt auf diese Klarstellung wert. In der aktuellen Berichterstattung der Medien zu Guarkernmehl wird fälschlicherweise verschiedentlich darauf hingewiesen, dass dieses Verdickungsmittel in Säuglingsnahrung eingesetzt werde. Richtig ist, dass die Verwendung für Säuglingsnahrung zwar zulässig ist, die lebensmittelrechtliche Option in der Praxis jedoch nicht genutzt wird.

Hintergrund:
Guarkernmehl (E 412) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der überwiegend als Verdickungsmittel eingesetzt wird. Guarkernmehl wird aus dem Samen der Guar-Pflanze gewonnen, die vor allem in Indien und Pakistan angebaut wird.

In jüngster Zeit sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und die Lebensmittelwirtschaft darüber informiert worden, dass mit dem Pestizid Pentachlorphenol (PCP) und Dioxinen belastetes Guarkernmehl von einer Schweizer Firma an Lebensmittelhersteller in mehreren europäischen Ländern geliefert worden ist. Das Guarkernmehl stammt von einem Hersteller aus Indien und weist PCP- und Dioxingehalte auf, die über den Mengen liegen, die üblicherweise aus der Umwelt in Lebensmittel gelangen.

DIÄTVERBAND e.V.

Bonn, August 2007