DER DIÄTVERBAND INFORMIERT:
VERSORGUNG VON PATIENTEN GEREGELT!
Trink- und Sondennahrungen in allen medizinisch notwendigen Fällen gesichert!

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) regelt die Versorgung von enteral zu ernährenden Patienten neu. Trink- und Sondennahrungen sind bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden Ernährung verordnungs- und erstattungsfähig, wenn sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen nicht ausreichen. Die neue Richtlinie tritt ab 01. Oktober 2005 in Kraft.

Der DIÄTVERBAND hat den Inhalt der Richtlinie für Sie prägnant auf einer Seite zusammengefasst. Die Zusammenfassung kann downgeloadet werden. Ebenso steht die Bekanntmachung der Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie/AMR) vom 25.08.2005 als Download zur Verfügung.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, steht Ihnen eine Info-Hotline unter der Rufnummer 0800 / 075 32 77 zur Verfügung.

Download der Zusammenfassung der RichtlinieDownload: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie/AMR) vom 25. August 2005