04.10.2007

Der DIÄTVERBAND informiert:
zum Stand des Gerichtsverfahrens zum Umsatzsteuersatz für Sondennahrung

Bonn/Berlin - Nach einer Pressemitteilung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.09.2007 soll für flüssige Nahrung, die über eine Ernährungssonde verabreicht wird, der ermäßigte Steuersatz von 7% gelten, nicht der Regelsteuersatz von 19%. Die Pressestelle des Landessozialgerichts beruft sich dabei auf ein Urteil des LSG vom 2.8.2007 (L 5 KNK 1/06), dass über einen Fall zu entscheiden hatte, in dem die Höhe des Steuersatzes für Lieferungen zwischen Juli und Dezember 2003 umstritten war. Das LSG habe entschieden, dass nur der ermäßigte Steuersatz abgerechnet werden kann, und hat die abweichende erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben. Damit folgte das Gericht auch nicht der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung.

Der DIÄTVERBAND stellt hierzu klar, dass das entsprechende Urteil des LSG Rheinland-Pfalz indessen nicht verbindlich ist, da der Rechtsstreit fortgesetzt wird. Der unterlegene Kläger hat inzwischen Revision eingelegt, so dass sich das Bundessozialgericht als nächste Instanz mit dem komplexen Sachverhalt auseinanderzusetzen hat. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das LSG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung bereits ausdrücklich die Revision zugelassen.

Festzuhalten ist: nach der maßgebenden umsatzsteuerlichen Rechtslage gilt für Sondennahrung weiterhin der Regelsteuersatz, und nicht der ermäßigte Steuersatz von 7%. Dies ändert sich auch nicht durch die nicht-rechtswirksam gewordene Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz - jedenfalls bis zum Abschluss des Rechtsstreites in einigen Jahren.

Aus Gründen der Rechtssicherheit würde es der DIÄTVERBAND besonders begrüßen, wenn im weiteren Verlauf des Rechtsstreites auch das Bundesministerium der Finanzen beigeladen und es ihm ermöglicht würde, die gefestigte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zum maßgebenden Umsatzsteuersatz darzustellen.

Download: Pressemitteilung des DIÄTVERBANDes

DIÄTVERBAND e.V.

Bonn, Oktober 2007