31.10.2011

Stellungnahme des DIÄTVERBANDes zur Stellungnahme „Unakzeptable Werbemaßnahmen für Säuglingsnahrung“ der Ernährungskommission der DGKJ vom 28. Oktober 2011

Bonn – Die DGKJ-Ernährungskommission hat in ihrer Stellungnahme vom 28.10.2011 Werbe-maßnahmen einiger Hersteller von Säuglingsmilchnahrungen thematisiert. Kritisiert wird
- die kostenlose Abgabe von Proben von Säuglingsnahrungen sowie Proben von Packungen mit einer Säuglingsflasche und einem Sauger
- der Vertrieb von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung mit der Packungsaufschrift ‚nach dem Vorbild der Muttermilch’ sowie die Abbildung einer stillenden Frau mit ihrem Säugling mit dem Begleittext die Säuglingsnahrung sei dem Wunder der Natur einen großen Schritt näher gekommen.

Die Veröffentlichung dieses Beitrages veranlasst den DIÄTVERBAND zu folgenden Hinweisen und Klarstellungen:

  • Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller fühlen sich unverändert den im WHO-Codex und in der DiätV verankerten Grundsätzen für die Vermarktung von Säuglingsnahrungen verpflichtet. Dies schließt ausdrücklich die Förderung und den Schutz des Stillens ein. Die rechtlich vorgegebenen Auflagen und Beschränkungen für die Aufmachung und Bewerbung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen werden nicht in Frage gestellt. Die offenbar vorliegenden unterschiedlichen Auffassungen zur Reichweite und Interpretation von einzelnen rechtlichen Vorgaben sollten im Dialog einer Klärung zugeführt werden. Der DIÄTVERBAND hat diesbezüglich den Vorschlag der Einrichtung eines sog. „Codex-Panels“ nach Schweizer Vorbild eingebracht. In der Schweiz dient dieses Codex-Panel der Konsensfindung über alle zentralen Anliegen des WHO-Codex und der offenen Diskussion über als kritisch beurteilte Vermarktungspraktiken.
  • Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller von Säuglingsnahrungen haben sich bereits vor vielen Jahren darauf verständigt, „keine kostenlose Abgabe von Säuglingsanfangsnahrungen (Portionseinheiten) an Kliniken, Hausärzte und Hebammen vorzunehmen“. Diese Selbstverpflichtung wurde seinerzeit den zuständigen Behörden und Organisationen, dem Bundesministerium (BMELV) und der Nationalen Stillkommission, mitgeteilt. Die aktuelle Publikation haben wir zum Anlass genommen, die Mitgliedsunternehmen noch einmal auf die gemeinsame Selbstverpflichtung hinzuweisen.
  • Im DIÄTVERBAND besteht Einigkeit darüber, dass eine gezielte Bewerbung von Säuglingsanfangsnahrungen über die Verteilung von Fläschchen und Saugern an Mütter von Säuglingen in den ersten Lebensmonaten weder mit den rechtlichen Vorgaben noch mit den ethischen Grundsätzen zur Förderung des Stillens vereinbar ist. Sollte es durch die Verteilung von Fläschchen und Saugern zu Überschreitungen dieser Grundsätze gekommen sein, so werden diese selbstverständlich unverzüglich abgestellt.
  • Der Förderung und dem Schutz des Stillens wird seitens der Hersteller von Säuglingsnahrungen höchste Beachtung gewidmet. Entsprechend wird auf Verpackungen und Etiketten von Säuglingsanfangsnahrung auf die vorrangige Bedeutung des Stillens hingewiesen. Alle Informationen sind so gestaltet, dass sie die Mutter in keiner Weise vom Stillen abhalten. Die Informationen sind zudem objektiv zu formulieren und dürfen nicht den Eindruck erwecken, die Flaschenernährung sei dem Stillen überlegen oder gleichwertig. Aus diesem Grund haben sich die Hersteller darauf verständigt, auf Begrifflichkeiten zu verzichten, die den Anschein der Gleichwertigkeit mit Frauenmilch erwecken.
  • Die Formulierung „nach dem Vorbild der Muttermilch“, die bereits dem Grunde nach keine Suggestion der Gleichwertigkeit bezweckt, wird nur dann verwendet, wenn sie der Erläuterung dient und in direktem Zusammenhang zu einer konkret benannten Zutat oder einem besonderen Inhaltsstoff genannt wird, der für Frauenmilch kennzeichnend ist und - diesem Goldstandard folgend - auch in Muttermilchersatzprodukten eingesetzt wird. Dem Verbraucher soll auf diese Weise als Sachinformation vermittelt werden, warum bestimmte Zutaten Bestandteil von Muttermilchersatzprodukten sind. Selbstverständlich sind auch bei der Verwendung solcher Informationen die o. g. Grundsätze der objektiven Formulierung, der Vermeidung des Abhaltens vom Stillen sowie der Vermeidung des auch nur mittelbaren Anscheins der Gleichwertigkeit mit Frauenmilch oder gar einer Überlegenheitsbehauptung zu beachten.

Den Herstellern von Säuglingsnahrungen ist es ein stetes Anliegen, zu einer sachgerechten Aufklärung der Verbraucher für eine informierte Wahl beizutragen. Die jetzt publizierten Hinweise werden sie gern aufnehmen, um ihre Geschäftspraktiken auf die Einhaltung der vorstehend dargelegten Prinzipien prüfen. Sollte dies im Einzelfall nicht gelungen sein, wird sich der DIÄTVERBAND um eine Korrektur bemühen.

Download: Pressemitteilung 12/2011 vom 31.10.2011

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
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