• 07.11.2006

    Trink- und Sondennahrung im Handgepäck bei Flugreisen

    Ab dem 06.11.2006 gelten neue Sicherheitsbestimmungen für Flugreisen. Demzufolge wird die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck beschränkt.

    Laut Aussage der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Die Ausnahmen gelten u. a. bei Flüssigkeiten für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke, die während der Reise benötigt werden. Die ADV hat dem DIÄTVERBAND zugesichert, dass bei der Zulassung von Ausnahmen großzügig gehandelt wird, um den Ernährungserfordernissen der betroffenen Fluggäste entsprechend Rechnung zu tragen.

    Der Bundesverband der in Deutschland tätigen Luftverkehrsgesellschaften e.V. (BARIG) hat ebenfalls bestätigt, dass Medikamente und Spezialnahrung, die während des Fluges benötigt werden, auch in Zukunft mit an Bord des Flugzeuges genommen werden dürfen und keiner Mengenlimitierung unterliegen.

    Die BARIG gibt zu beachten, dass Medikamente und Spezialnahrung an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden müssen. Erforderlichenfalls muss der Fluggast in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit, für die die Ausnahme gewährt wurde, nachzuweisen. Der Nachweis auf Authentizität der Flüssigkeit kann z.B. durch
    - Rezepte,
    - Angaben zur Notwendigkeit oder
    - Beschreibung der Plausibilität
    erbracht werden.


    Bonn, November 2006

    DIÄTVERBAND e.V.


    Für Rückfragen:
    Diätverband e. V.
    Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke e. V.
    Godesberger Allee 142-148
    53175 Bonn

    Tel.: 0228 30851-0
    Fax: 0228 30851-50
    E-Mail: diaetverband@t-online.de
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  • 31.08.2006

    Stellungnahme des DIÄTVERBANDes
    Babykekse sind gut, sicher und geeignet

    ÖKO-TEST hat in seiner Septemberausgabe das Thema Kinderkekse, darunter Babykekse, aufgegriffen. Wegen der Verwendung von Zucker und dem Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen rät die Zeitschrift von Babykeksen grundsätzlich ab und bewertet sie mit ausreichend bzw. mangelhaft. Damit behandelt ÖKO-TEST die vorgenannten Nährstoffe wie Schadstoffe, die nach dem ÖKO-TEST-Bewertungssystem zu einer Abwertung um bis zu vier Stufen führen.

    Die im DIÄTVERBAND zusammen geschlossenen Hersteller von Babynahrung, die Firmen HIPP, HUMANA, NESTLÉ, MILUPA, TÖPFER und DE-VAU-GE, stellen klar:

    • Zucker ist ein Nährstoff. Dies gilt für Haushaltszucker in Backwaren, wie Babykeksen, in gleicher Weise wie für Milchzucker in Muttermilch oder Stärke im Brot. Zucker ist kein Schadstoff. Bei sachgemäßer Verwendung und angemessener Zahnpflege geht von Zucker keine nachteilige Wirkung aus.
    • Die von ÖKO-TEST vorgenommene undifferenzierte Abwertung ist sachlich nicht haltbar.

      Die Verwendung von Zucker in Babykeksen ist nach Diätverordnung nicht nur rechtlich zulässig, sie ist auch für das Produkt ,Keks’ kennzeichnend und damit unverzichtbar. Zucker ist ein traditioneller und standardmäßiger Bestandteil einer jeden Keks-Grundrezeptur. Im gleichen Test nimmt ÖKO-TEST bei den ebenfalls untersuchten Kinderkeksen im Übrigen keinerlei Abwertung aufgrund der Verwendung von Zucker vor. Hier zählt die Redaktion Zucker nicht zu den Beurteilungskriterien.

    • Bestimmte Mineralstoffe (wie Calcium) und Vitamine (wie Vit. B1) müssen von Gesetz wegen in Beikost auf Getreidebasis in vorgeschriebenen Mengen enthalten sein. Weitere Mineralstoffe und Vitamine dürfen zugesetzt sein, wenn diese für Babys geeignet und sinnvoll sind. Nicht zuletzt auf Wunsch vieler Mütter machen die Hersteller von dieser Möglichkeit auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse Gebrauch. So werden z.B. Jod, Calcium und/oder Eisen in sinnvollen Mengen zugesetzt, da sie für die Entwicklung von Organfunktionen, für den Knochenaufbau oder zur Vermeidung von Eisenmangel einen Beitrag leisten können.

    • Echte Schadstoffe wie Schimmelpilzgifte und Pestizide hat ÖKO-TEST in den Babykeksen der im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller nicht gefunden. Auch der Acrylamid-Gehalt liegt weit unterhalb des Signalwerts, der in Deutschland für diese Produktgruppe definiert ist. Dies ist ein Beleg für die ausgesuchte und sorgfältige Herstellung der Kekse. Die Empfehlung von Ökotest, auf Babykekse zu verzichten, suggeriert - bedingt durch den Testansatz - stattdessen Kinderkekse zu verwenden. Diese garantieren aber keine Schadstofffreiheit wie Babykekse.

    Der Diätverband weist schließlich auf die klare Gesetzeslage hin, wonach sog. Beikost, also auch Babykekse, grundsätzlich nur aus Zutaten hergestellt werden darf, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen für die besondere Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern geeignet sind. Die von den o.g. Herstellern getesteten Babykekse erfüllen diese Vorgabe uneingeschränkt

    Die Bewertungskriterien von ÖKO-TEST bezüglich Zucker, Vitaminen und Mineralstoffen entsprechen nicht den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisstand, sondern tragen eher zur Verunsicherung der Verbraucher bei.

    Bonn, August 2006

    DIÄTVERBAND e.V.

    Norbert Pahne
    Geschäftsführer


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    Diätverband e. V.
    Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke e. V.
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  • 14.06.2006

    Rolf Janshen neuer Vorsitzender des DIÄTVERBANDES

    Im Zuge der diesjährigen Mitgliederversammlung hat Rolf Janshen die Amtsgeschäfte als 1. Vorsitzender des Vorstands des Bundesverbands der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke übernommen. Rolf Janshen, Jahrgang 1949, ist Geschäftsführender Vorstand der Humana Milchunion...
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  • 08.05.2006

    Stellungnahme des DIÄTVERBANDes
    Diätverband lehnt Säuglingsnahrungen auf Ziegenmilchbasis ab

    Nahrungen für Säuglinge müssen strengen rechtlichen Vorgaben und seriösen wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen. Dem genügen Säuglingsnahrungen auf Ziegenmilchbasis nicht. Sie entsprechen weder den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft noch den wissenschaftlichen Empfehlungen hochrangiger Behörden und pädiatrischer Gesellschaften.

    Verschiedene Vertreiber solcher Nahrungen setzen sich über geltende rechtliche / gesetzliche Vorschriften hinweg und beanspruchen für ihre Produkte darüber hinaus wissenschaftlich nicht nachgewiesene Wirkungen. So wird beispielsweise behauptet, dass Säuglingsnahrungen auf Ziegenmilchbasis im Vergleich zu Nahrungen auf Kuhmilchbasis leichter verdaulich und weniger allergen seien. Die Nahrungen werden als geeignet zur Ernährung gesunder Säuglinge und zur Therapie bei Kuhmilcheiweißallergie angeboten.

    Der Diätverband möchte deshalb auf die rechtliche Situation und die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin hinweisen.

    Nach europäischem und deutschem Recht ist Ziegenmilch - im Gegensatz zu Kuhmilch - als Eiweißquelle für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung nicht zugelassen.

    Der Grund hierfür ist, dass bislang nicht nachgewiesen wurde, dass Ziegenmilch - insbesondere als alleinige Eiweißquelle - für die Ernährung von Säuglingen sicher und geeignet ist. Zu diesem Ergebnis kamen der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Letztere hatte in den Jahren 2004 und 2005 das Dossier eines Unternehmens begutachtet, das bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Zulassung von Ziegenmilch als Eiweißquelle in Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen gestellt hatte. Die vorgelegten Daten wurden nicht nur im Hinblick auf den geforderten Sicherheitsnachweis, sondern auch hinsichtlich der behaupteten geringeren Allergenität von Ziegenmilcheiweiß als unzureichend und nicht überzeugend bewertet.

    Inhaltlich kommt auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin zum gleichen Ergebnis. Sie äußert sich in ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2002 wie folgt:

    o Aussagekräftige klinische Studien zu den Auswirkungen einer Ziegenmilchnahrung auf Wachstum und Nährstoffversorgung im Säuglingsalter liegen nicht vor.

    o Als Präventionsnahrung bei familiär erhöhtem Atopierisiko sind Ziegenmilchnahrungen nicht zu empfehlen.

    o Als therapeutische Nahrung bei Säuglingen mit einer Kuhmilcheiweißallergie sind die angebotenen Ziegenmilchnahrungen nicht geeignet.
    Die Ernährungskommission rät aufgrund der ungenügenden Evaluation generell von der Verwendung von Ziegenmilchnahrungen im Säuglingsalter ab.

    Der Diätverband schließt sich den vorgenannten Empfehlungen an und lehnt Säuglingsnahrungen auf Ziegenmilchbasis mit Nachdruck ab.


    Bonn, Mai 2006

    DIÄTVERBAND e.V.

    Norbert Pahne
    Geschäftsführer


    Für Rückfragen:
    Diätverband e. V.
    Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke e. V.
    Godesberger Allee 142-148
    53175 Bonn

    Tel.: 0228 30851-0
    Fax: 0228 30851-50
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  • 14.03.2006

    Stellungnahme des DIÄTVERBANDes:
    Trotz Vogelgrippe: Babynahrung bleibt sicher








    Um einer möglichen Verunsicherung angesichts der gegenwärtigen Berichterstattung zu Vogelgrippe vorzubeugen, informiert der Diätverband zum aktuellen Sachstand bei Babynahrung.

    Die im DIÄTVERBAND zusammen geschlossenen Hersteller von Babynahrung, die Firmen HIPP, HUMANA, NESTLÉ, MILUPA, TÖPFER, DE-VAU-GE, beziehen Ei und Geflügel ausschließlich von gesunden, unter tierärztlicher Aufsicht stehenden Tieren. Lieferanten sind Höfe, die schon bei der Aufzucht ihrer Tiere besondere Auflagen befolgen. Sie haben umgehend auf die Haltung des Geflügels in Ställen und zusätzliche Stallhygienemaßnahmen umgestellt. Damit wird eine Ansteckung der Tiere verhindert.

    Nach aktuellem Wissensstand handelt es sich bei der Vogelgrippe um eine Viruserkrankung bei Geflügel. Für Vogelgrippeviren genügt eine Temperatur von 70 Grad Celsius, um sie zuverlässig abzutöten. Kein einziger Krankheitsfall beim Menschen in Asien, in der Türkei und in Großbritannien war auf den Verzehr von verarbeiteten Geflügelerzeugnissen zurückzuführen, sondern erfolgte in allen Fällen durch den engen Kontakt mit lebenden oder toten Tieren. Darauf weisen die nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden in ihren Verlautbarungen hin. Damit geht von ausreichend gekochten und gebratenen Speisen im Haushalt kein Risiko für Menschen aus. Das gilt insbesondere auch für Babynahrung. So werden beispielsweise Gläschen bei der Herstellung auf über 100 Grad Celsius erhitzt.

    Der Diätverband schließt sich deshalb der Einschätzung der Behörden an, dass kein Grund für eine Änderung der Verzehrsgewohnheiten besteht.


    Bonn, März 2006

    DIÄTVERBAND e.V.

    Norbert Pahne
    Geschäftsführer

    Für Rückfragen:
    Diätverband e. V.
    Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke e. V.
    Godesberger Allee 142-148
    53175 Bonn

    Tel.: 0228 30851-0
    Fax: 0228 30851-50
    E-Mail: diaetverband@t-online.de


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  • 19.01.2006

    Stellungnahme des DIÄTVERBANDes:
    Trotz Vogelgrippe: Babykost im Glas bleibt sicher

    Um einer möglichen Verunsicherung angesichts der gegenwärtigen Berichterstattung zu Vogelgrippe vorzubeugen, informiert der Diätverband zum aktuellen Sachstand bei Babykost im Glas.

    Die im DIÄTVERBAND zusammen geschlossenen Hersteller von Babykost im Glas, die Firmen HIPP, NESTLÉ, und DE-VAU-GE beziehen Ei und Geflügel ausschließlich von gesunden, unter tierärztlicher Aufsicht stehenden Tieren. Lieferanten sind Biohöfe, die schon bei der Aufzucht ihrer Tiere besondere Auflagen befolgen. Sie haben umgehend auf die Haltung des Geflügels in Ställen und zusätzliche Stallhygienemaßnahmen umgestellt. Damit wird eine Ansteckung der Tiere verhindert.

    Nach aktuellem Wissensstand handelt es sich bei der Vogelgrippe um eine Viruserkrankung bei Geflügel. Für Vogelgrippeviren genügt eine Temperatur von 70 Grad Celsius, um sie zuverlässig abzutöten. Kein einziger Krankheitsfall beim Menschen in Asien, in der Türkei und in Großbritannien war auf den Verzehr von verarbeiteten Geflügelerzeugnissen zurückzuführen, sondern erfolgte in allen Fällen durch den engen Kontakt mit lebenden oder toten Tieren. Darauf weisen die nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden in ihren Verlautbarungen hin. Damit geht von ausreichend gekochten und gebratenen Speisen im Haushalt kein Risiko für Menschen aus. Das gilt insbesondere auch für Babykost. Die Gläschen werden bei der Herstellung auf über 100 Grad Celsius erhitzt, damit sie bis zum Öffnen sicher keimfrei bleiben.

    Der Diätverband schließt sich deshalb der Einschätzung der Behörden an, dass kein Grund für eine Änderung der Verzehrsgewohnheiten besteht.


    Bonn, Januar 2006

    DIÄTVERBAND e.V.

    Norbert Pahne
    Geschäftsführer

    Für Rückfragen:
    Diätverband e. V.
    Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke e. V.
    Godesberger Allee 142-148
    53175 Bonn

    Tel.: 0228 30851-0
    Fax: 0228 30851-50
    E-Mail: diaetverband@t-online.de

    Download zur Pressemittelung
    Download zur Pressemitteilung BfR: Geflügelpest - Infektionsrisiko für den Verbraucher durch Lebensmittel
    Download zur Pressemitteilung BfR: Ausgewählte Fragen und Antworten zur Lebensmittelhygiene in Zeiten der Vogelgrippe
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